Allgemeine Geschäftsbedingungen - Dienstleistungen
§ 1 Geschäftsgrundlage
Für alle der Maschinenservice Schneider & Söhne GmbH (nachfolgend Auftragnehmerin genannt) erteilten mündlichen, fernmündlichen oder schriftlichen Aufträge gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anders lautenden formularmäßigen Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Individuelle Vertragsänderungen, die den nachfolgenden Geschäftsbedingungen oder den mitgeteilten Stundensätzen widersprechen oder sie ergänzen, finden nur dann Gültigkeit, wenn eine schriftliche Vereinbarung zum Zwecke der Rechtsklarheit erfolgt.
§ 2 Dienstvertrag
Die Auftragnehmerin wird im Rahmen eines Dienstvertrages gem. den Vorschriften der §§ 611 ff BGB tätig. Es handelt sich nicht um eine werk- oder werklieferungsvertragsrechtliche Tätigkeit; stattdessen schuldet die Auftragnehmerin sach- und fachgerechte Dienstleistung am Vertragsobjekt.
§ 3 Reise,- Übernachtungskosten und Zahlungsbedingungen
§ 4 Gewährleistungen
§ 5 Entgangener Gewinn
Der Montageauftrag sollte rechtzeitig erfolgen, um Missstände zu vermeiden. Eine in Auftrag gegebene Montage ist spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu widerrufen. Bei einem Widerruf oder einer Auftragsrücknahme nach dieser Frist, ist die Auftragnehmerin berechtigt, ggfls. Schadensersatz auch wegen entgangenen Gewinns geltend zu machen; ersparte Aufwendungen sind in diesem Fall zugunsten des Auftraggebers anzurechnen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages bleibt die Auftragnehmerin Eigentümerin der installierten Ersatzteile, sofern diese nicht vom Auftraggeber bereitgestellt worden sind. Bei unberechtigter Zahlungsverweigerung bleibt die Auftragnehmerin berechtigt, vom Auftraggeber Herausgabe der eingesetzten Ersatzteile zu verlangen.
§ 7 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt wird die Auftragnehmerin von Ihrer Auftragsverpflichtung bis zur Beendigung der Umstände, die die Auftragserfüllung verhindern, befreit.
§ 8 Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, gleich wo die Arbeiten erbracht werden. Der Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft (Essen); dies gilt insbesondere für Auftraggeber, die Vollkaufmann, juristische Personen oder regelmäßig im Geschäftsverkehr tätig sind.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam oder in beiderseitigem Einvernehmen für ungültig erklärt worden sein, behalten alle übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Dabei behält der zwischen den Vertragspartnern geschlossene Dienstvertrag auch dann seine Gültigkeit, wenn einzelne oder alle allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden oder sind.