AGB Dienstleistungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen - Dienstleistungen


§ 1 Geschäftsgrundlage


Für alle der Maschinenservice Schneider & Söhne GmbH (nachfolgend Auftragnehmerin genannt) erteilten mündlichen, fernmündlichen oder schriftlichen Aufträge gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anders lautenden formularmäßigen Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Individuelle Vertragsänderungen, die den nachfolgenden Geschäftsbedingungen oder den mitgeteilten Stundensätzen widersprechen oder sie ergänzen, finden nur dann Gültigkeit, wenn eine schriftliche Vereinbarung zum Zwecke der Rechtsklarheit erfolgt.

 

§ 2 Dienstvertrag


Die Auftragnehmerin wird im Rahmen eines Dienstvertrages gem. den Vorschriften der §§ 611 ff BGB tätig. Es handelt sich nicht um eine werk- oder werklieferungsvertragsrechtliche Tätigkeit; stattdessen schuldet die Auftragnehmerin sach- und fachgerechte Dienstleistung am Vertragsobjekt.

 

§ 3 Reise,- Übernachtungskosten und Zahlungsbedingungen


  1. Die im Auftrag festgesetzten Stunden- und Reisestundensätze werden im 1/4tel Stundentakt abgerechnet.
  2. Die zusätzlichen Kosten für Übernachtungs- und Verpflegungsmehraufwand sind vom Auftraggeber zu tragen.
  3. Zahlungsziel ist 10 Tage nach Rechnungslegung netto.

 

§ 4 Gewährleistungen


  1. Hinsichtlich der Gewährleistungsverpflichtung der Auftragnehmerin gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird.
  2. Nachbesserung
    Die Auftragnehmerin behält sich ausdrücklich das vorrangige Recht zur Nachbesserung vor. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte können nur dann zur Anwendung kommen, wenn die Auftragnehmerin trotz Mängelrüge in angemessener Zeit keine Nachbesserungsversuche unternimmt oder die Nachbesserungsversuche letztlich und endgültig gescheitert sind.
    Die Auftragnehmerin haftet für solche Schäden, die ihre Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Eine Haftung für nur leicht fahrlässig verursachte Schäden wird ausgeschlossen.
  3. Für die vom Auftraggeber bereitgestellten Ersatzteile wird seitens des Auftragnehmers keine Gewährleistung übernommen. Dies bezieht sich sowohl auf Mangelschäden am Ersatzteil als auch auf mögliche Mangelfolgeschäden, die durch das fehlerhafte Ersatzteil entstehen können.
  4. Für Fehler, die auf ein Verschulden des Ersatzteillieferanten zurückzuführen sind, haftet die Auftragnehmerin allenfalls nachrangig. Vorrangig muss der Ersatzteillieferant oder der direkt anliefernde Ersatzteilhersteller im Rahmen seiner Produkthaftung in Anspruch genommen werden.

 

§ 5 Entgangener Gewinn


Der Montageauftrag sollte rechtzeitig erfolgen, um Missstände zu vermeiden. Eine in Auftrag gegebene Montage ist spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu widerrufen. Bei einem Widerruf oder einer Auftragsrücknahme nach dieser Frist, ist die Auftragnehmerin berechtigt, ggfls. Schadensersatz auch wegen entgangenen Gewinns geltend zu machen; ersparte Aufwendungen sind in diesem Fall zugunsten des Auftraggebers anzurechnen.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt


Bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages bleibt die Auftragnehmerin Eigentümerin der installierten Ersatzteile, sofern diese nicht vom Auftraggeber bereitgestellt worden sind. Bei unberechtigter Zahlungsverweigerung bleibt die Auftragnehmerin berechtigt, vom Auftraggeber Herausgabe der eingesetzten Ersatzteile zu verlangen.

 

§ 7 Höhere Gewalt


Bei höherer Gewalt wird die Auftragnehmerin von Ihrer Auftragsverpflichtung bis zur Beendigung der Umstände, die die Auftragserfüllung verhindern, befreit.

 

§ 8 Gerichtsstand


Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, gleich wo die Arbeiten erbracht werden. Der Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft (Essen); dies gilt insbesondere für Auftraggeber, die Vollkaufmann, juristische Personen oder regelmäßig im Geschäftsverkehr tätig sind.

 

§ 9 Salvatorische Klausel


Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam oder in beiderseitigem Einvernehmen für ungültig erklärt worden sein, behalten alle übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Dabei behält der zwischen den Vertragspartnern geschlossene Dienstvertrag auch dann seine Gültigkeit, wenn einzelne oder alle allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden oder sind.


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